Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dr. Michael Ludwig | Rheinstraße 29, 69126 Heidelberg | Stand 23. September 2026

Diese Bedingungen beschreiben, wie privatärztliche Termine und Behandlungen in der Praxis vereinbart und abgerechnet werden. Die konkrete Behandlung wird nach ärztlicher Prüfung gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten festgelegt.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für privatärztliche Beratungen, Untersuchungen und Behandlungen durch Dr. Michael Ludwig. Sie werden nur Bestandteil eines Behandlungsvertrags, wenn sie vor dessen Abschluss wirksam einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Regelungen haben Vorrang.

Für eigenständige Angebote außerhalb eines ärztlichen Behandlungsvertrags gelten gesonderte Vereinbarungen.

§ 2 Kontakt und Terminvereinbarung

Termine können über die auf der Website angegebenen Kontaktwege angefragt werden. Eine Anfrage allein bestätigt noch keinen Termin und begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Behandlung. Ein Termin ist vereinbart, sobald die Praxis ihn bestätigt hat.

E-Mail und WhatsApp sind keine Kanäle für medizinische Notfälle. Für die Übermittlung von Befunden und anderen Gesundheitsdaten teilt die Praxis geeignete Kontaktwege mit. Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der gesonderten Datenschutzerklärung.

§ 3 Ärztliche Beratung und Behandlung

Beim Ersttermin werden Anliegen, Befunde und mögliche Behandlungswege besprochen. Dr. Ludwig prüft nach der individuellen Untersuchung, welche Maßnahmen medizinisch angezeigt und rechtlich zulässig sind. Auf dieser Grundlage wird das Therapiekonzept gemeinsam festgelegt. Ein vorgeschlagenes Therapiekonzept begründet keinen Anspruch auf die Durchführung einzelner Maßnahmen.

Vor einer medizinischen Maßnahme erfolgt die erforderliche persönliche Aufklärung über Nutzen, Risiken und gegebenenfalls Alternativen. Die Maßnahme wird nur nach wirksamer Einwilligung durchgeführt. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ein bestimmter Behandlungserfolg wird nicht geschuldet; gesetzliche Rechte bei Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern bleiben unberührt.

§ 4 Kosten und Kostenerstattung

Ärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Welche Leistungen und gegebenenfalls Auslagen tatsächlich berechnet werden, richtet sich nach dem jeweiligen Behandlungsverlauf und den Vorgaben der GOÄ. Auch der Ersttermin und ärztliche Diagnostik sind grundsätzlich abrechenbare Leistungen.

Ist der Praxis bekannt oder hinreichend erkennbar, dass die Behandlungskosten durch eine Krankenversicherung oder einen anderen Dritten voraussichtlich nicht vollständig übernommen werden, informiert sie vor Beginn der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten. Für eine von der GOÄ abweichende Gebührenhöhe ist vor der Leistungserbringung ein persönliches Gespräch sowie eine gesonderte, von beiden Seiten eigenhändig zu unterzeichnende schriftliche Vereinbarung nach § 2 GOÄ außerhalb dieser Bedingungen erforderlich.

Die Patientin oder der Patient schuldet das Honorar unabhängig davon, ob eine private Krankenversicherung, Beihilfe oder ein anderer Kostenträger die Rechnung ganz oder teilweise erstattet. Privatärztliche Leistungen werden nicht über die gesetzliche Gesundheitskarte abgerechnet.

§ 5 Rechnung und Zahlung

Die Vergütung wird mit Erteilung einer ordnungsgemäßen Rechnung nach der GOÄ fällig. Die Zahlungsangaben stehen auf der Rechnung. Fragen zur Abrechnung können vor der Zahlung an die Praxis gerichtet werden.

§ 6 Terminabsagen und Ausfallhonorar

Die Praxis wird als reine Bestellpraxis geführt. Die vereinbarten Termine werden exklusiv für Sie freigehalten. Wenn Sie einen bestätigten Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie die Praxis bitte spätestens 24 Stunden (bei Terminen an Montagen bis Freitag der Vorwoche) vor dem vereinbarten Zeitpunkt.

Sagen Sie einen Termin nicht rechtzeitig ab oder erscheinen Sie nicht, kann die Praxis für die nicht genutzte Zeit ein angemessenes Ausfallhonorar verlangen, sofern der Termin nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden konnte. Dem Patienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Praxis kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.

§ 7 Mitwirkung bei der Behandlung

Bitte teilen Sie der Praxis für die Behandlung wesentliche Informationen, insbesondere Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien und neue Beschwerden, möglichst vollständig und zutreffend mit. Die ärztlichen Informations- und Aufklärungspflichten bleiben davon unberührt.

§ 8 Behandlungsunterlagen und Vertraulichkeit

Die Praxis dokumentiert die Behandlung nach den gesetzlichen Vorgaben und wahrt die ärztliche Schweigepflicht. Gesetzliche Rechte auf Einsicht in die Behandlungsakte und auf Abschriften bleiben unberührt. Die Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in den gesonderten Datenschutzhinweisen beschrieben.